Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und ergänzende Dienstleistungen von Klarwo.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Entrümpelungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen, Keller-, Dachboden-, Garagen- und Lagerräumungen, Entsorgungsleistungen sowie vereinbarte Nebenleistungen wie Demontage-, Renovierungs-, Reparatur-, Bodenbelagsentfernungs- und besenreine Übergabearbeiten.
Vertragspartner ist Klarwo Haushaltsauflösung & Entrümpelung, Inhaber Daniel Lebedev, Teutonenstraße 43, 45478 Mülheim an der Ruhr. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich unterscheiden.
2. Unverbindliche Website-Anfrage und Vertragsschluss
Die Website und das Kontaktformular dienen ausschließlich der unverbindlichen Kontakt- und Angebotsanfrage. Über die Website wird kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Klarwo dem Auftraggeber ein konkretes Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses Angebot annimmt, beispielsweise in Textform, per E-Mail, WhatsApp oder durch Unterzeichnung. Ein im Angebot genannter Festpreis ist nach wirksamer Annahme verbindlich, soweit sich Leistungsumfang oder tatsächliche Voraussetzungen nicht nachträglich auf Wunsch oder aufgrund unzutreffender bzw. unvollständiger Angaben des Auftraggebers ändern.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Klarwo darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter und geeignete Subunternehmer einsetzen.
Der Auftraggeber hat Klarwo über Umstände zu informieren, die für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung wesentlich sind. Klarwo organisiert im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs die erforderlichen Arbeitsabläufe und die übliche Einsatzlogistik.
4. Berechtigung des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder vom Eigentümer, von den Berechtigten eines Nachlasses bzw. von sonstigen Verfügungsberechtigten wirksam zur Beauftragung, Räumung, Verwertung und Entsorgung ermächtigt wurde. Ansprüche Dritter aufgrund einer fehlenden Berechtigung des Auftraggebers bleiben dessen Verantwortungsbereich.
5. Wertgegenstände und persönliche Unterlagen
Dem Auftraggeber wird empfohlen, Bargeld, Schmuck, Urkunden, Ausweise, Schlüssel, Datenträger, Fotos, persönliche Dokumente und sonstige Gegenstände, die nicht geräumt oder entsorgt werden sollen, vor Beginn der Arbeiten auszusondern oder eindeutig zu kennzeichnen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.
Erkennt Klarwo bei der Durchführung Gegenstände, die nach den Umständen offensichtlich nicht zur Entsorgung bestimmt sein könnten, wird Klarwo diese nach Möglichkeit gesondert behandeln. Eine Garantie dafür, dass in umfangreichen Räumungsgütern verborgene oder nicht erkennbare Wertgegenstände aufgefunden werden, wird nicht übernommen; zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
6. Entsorgung und ausgeschlossene Stoffe/Gegenstände
Klarwo übernimmt im vereinbarten Umfang die Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Zuführung zur Verwertung. Von der Übernahme und Entsorgung ausgeschlossen sind Asbest sowie Waffen und Munition. Werden solche Gegenstände oder Stoffe festgestellt, werden sie nicht mitgenommen oder entsorgt; erforderliche Spezialmaßnahmen sind gesondert zu organisieren.
7. Wertanrechnung und Verwertung
Verwertbare Gegenstände können nach vorheriger Vereinbarung wertmäßig angerechnet werden. Art und Höhe der Wertanrechnung werden im Angebot oder einer ergänzenden Vereinbarung festgelegt. Mit der vereinbarten Übernahme zur Verwertung darf Klarwo die betreffenden Gegenstände im vereinbarten Umfang verwerten, sofern der Auftraggeber hierzu verfügungsberechtigt ist.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im angenommenen Angebot vereinbarten Preise. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Vergütung nach vollständiger Leistungserbringung sofort fällig. Wird eine Rechnung mit Zahlungsziel ausgestellt, ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Zahlungen können per Überweisung oder bar erfolgen. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
9. Absage/Kündigung nach Vertragsschluss
Mit Annahme des Angebots ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Beendet oder kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne einen von Klarwo zu vertretenden wichtigen Grund, richten sich Vergütungs- und Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden ersparte Aufwendungen sowie dasjenige berücksichtigt, was Klarwo durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Soweit im Einzelfall eine zulässige Pauschale vereinbart wird, bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Vergütungsanspruch entstanden ist.
10. Änderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss zusätzliche oder geänderte Leistungen, können diese gesondert vergütet werden. Soweit möglich, wird Klarwo die voraussichtlichen Mehrkosten vor Durchführung mitteilen. Zwingende gesetzliche Vorschriften zu Änderungen von Verbraucherbau- oder Werkverträgen bleiben unberührt, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind.
11. Termine und Leistungshindernisse
Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken oder anderer von Klarwo nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Klarwo informiert den Auftraggeber unverzüglich über wesentliche Verzögerungen.
12. Mängel und Haftung
Für Mängel und Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Klarwo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
13. Verbraucherwiderruf
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die bei einem entsprechenden Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt werden muss. Die bloße Nutzung des Kontaktformulars auf dieser Website begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.
14. Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten für Gerichtsstandsvereinbarungen die gesetzlichen Voraussetzungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.